Inhalt

Abschnitt D: Stellplatzbedingungen

1.Geltung Vorschriften

Auf unsrem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Ihr habt gesetzliche, polizeiliche sowie unsere  Anordnungen zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen.

2. Benutzung

Die Benutzung der Motorrad -Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls untersagt.

Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag haben wir ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Motorrad und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wir können von Euch verlangen, dass die berechtigten Motoräder in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen am Fahrzeug/Motorrad kenntlich gemacht werden. Außerdem ist es uns gestattet, die über die vereinbarte Stellplatzdauer hinaus stehenden Motorräder durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Stellplatz-Miete freizugeben.

3.Haftung

Wir haften im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch uns oder unser Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. Wir übernehmen keinerlei Obhutspflichten. Die Motorrad-Einstellung erfolgt auf Eure eigene Gefahr; ein Versicherungsschutz über die durch uns abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht unserseits keine Haftung. Etwaige Schadensersatzforderungen, die von Euch geltend gemacht werden, habt Ihr unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei uns anzuzeigen.

Ihr stellt uns frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Wir haften nicht für Beschädigung und Zerstörung von Motorräder einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Motorräder, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Radio, Telefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichen Gegenständen) und -ladung.

4. Pflichten

Mit dem Befahren unseres Betriebsgeländes versichert ihr, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen unseres Betriebsgeländes besitzt.

Auf Verlangen sind unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbenannten Dokumente nicht vorgelegt werden, sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen habt Ihr keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Ihr haftet für alle durch Euch selbst oder Euer Personal, Eure Erfüllungsgehilfen oder Eure Begleitpersonen gegenüber uns oder Dritten verursachten Schäden. Derjenige ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt anzuzeigen. Außerdem haftet ihr für Verunreinigungen unseres Betriebsgeländes und/oder des Stellplatzes.

Ein Anspruch Eurerseits auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht nicht. Wir richten jedoch unsere Öffnungszeiten nach Eurem Bedarf. Änderungen der Öffnungszeiten werden per Internet bekannt gegeben.

Ihr habt bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn Euch unser Personal mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges seid Ihr verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

5. Zustandekommen und Beendigung des Stellplatzvertrages

Erst mit der Annahme des Nutzungsvertrages und mit Einfahren auf den Parkplatz kommt zwischen uns und Euch ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein/oder mehrere Motorräder zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Eine Buchungsbestätigung über einen freien Stellplatz stellt keinen Mietvertrag dar. Diese Bestätigung zeigt lediglich an, dass ein Stellplatz frei und verfügbar ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz, bzw. es kann aus einer Buchungsbestätigung auch kein Anspruch auf einen Stellplatz abgeleitet werden. Wir können Euch jederzeit und ohne Angabe von Gründen abweisen und eine Buchungsanzeige stornieren. Auch wenn Ihr schon am Stellplatz steht. Schadenersatzansprüche gegenüber uns könnt ihr daraus nicht geltend machen.

Ihr erklärt mit der Annahme des Nutzungsvertrages bzw. mit Einfahren auf den Stellplatz Euer Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Motorrad-Einstellbedingungen bzw. der AGB’s, die Ihr auch durch Aushang/bzw. unsere Internet-Website zur Kenntnis genommen habt. Weder Bewachung, Verwahrung noch Versicherung ist Gegenstand dieses Mietvertrages. Wir  übernehmen keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von Euch eingebrachten Sachen.

Wir vermieten Euch lediglich eine Stellfläche zum Abstellen eines Motorrad. Auf unserem Gelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Wir sind berechtigt, außerhalb dieser Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte Motorräder kostenpflichtig zu entfernen. Ihr habt die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

Auf unserem Betriebsgelände sind das Einstellen von defekten Motorrädern, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.

6. Zahlung, Kündigung, Stornierung

Ihr seid verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für von Euch veranlassten Leistungen und Auslagen von uns gegenüber Dritten. Die Stellplatzgebühr ist als Barzahlung bei Vertragsbeginn vor Ort im Voraus für die komplette Mietzeit zu entrichten. Ihr erhaltet nach Zahlung der Stellplatzgebühr einen Nutzungsvertrag ausgehändigt. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Wir räumen Euch ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn diese bis zu einem Tag vor dem vereinbarten Stellplatzzeitbeginn, 12:00 Uhr erfolgt. Bei einer späteren Stornierung oder gänzlich ausbleibender Anreise fällt eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages an. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt. Wer dieses Kündigungsrecht ausübt,  hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund den anderen hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Wir können auf Eure Kosten und Gefahr eingestellte Motorräder von unserem Gelände entfernen lassen, wenn:

a) der Stellplatzvertrag beendet ist;
b) ein eingestelltes Motorrad durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt;
c) ein eingestelltes Motorrad nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird;
d) das Motorrad unberechtigt abgestellt wurde.

7. Haftung

Das Rauchen und die Verwendung von Feuer sowie das Betanken von Fahrzeugen, die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere von Reifen, Fahrrädern usw.), von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern, das Ausprobieren oder laufen lassen des Motors im Stand, das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor ist ausdrücklich untersagt.

Ihr habt Euer Motorrad in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Solltet Ihr durch Euer Stellplatzverhalten die Nutzung eines Stellplatzes verhindern, können wir Euch die Kosten des nicht nutzbaren Stellplatzes zu 100% in Rechnung stellen. Soweit Euch ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, seid Ihr verpflichtet, das Motorrad ausschließlich auf dem vorgegebenen Stellplatz abzustellen. Verstoßt Ihr gegen die Bestimmung, das Motorrad auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen, so sind wir berechtigt, das falsch geparkte Motorrad durch geeignete Maßnahmen auf Eure Kosten zum zugewiesenen Stellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Motorrades.

Unser Betriebsgelände und Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden Euch die entstandenen Kosten nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

Euch ist es untersagt, auf unserem Gelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Motorräder zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im/am Motorrad befindlichen Müll auf unserem Gelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die Ihr zu vertreten habt, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch Euch zu beseitigen. Anderenfalls sind wir berechtigt, diese Verunreinigungen auf Eure Kosten zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Eure Kosten erfolgen. Unabhängig vom Verschulden, haftet Ihr für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von Euch oder von Euch beauftragte Dritte auf unserem Gelände verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Motorrad aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.

Ihr tretet Eure eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an uns ab, soweit wir aus einem solchen Schadenereignis von denen in Anspruch genommen werden.

8. Sonstige Bestimmungen

Falls sich eine Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Potsdam.

Kontextspalte